Forster FA699EB - Für die Familie
Führerscheinklasse B
zul. Gesamtgewicht 3.500 kg
Schlafplätze bis zu 4 Personen
Carthago T 143 LE
Teilintegriert
Leistung: 125 kW / (170 PS)
Kraftstoff: Diesel
Getriebe: Automatik
Führerscheinklasse B
zul. Gesamtgewicht 3.500 kg
Malibu Van 640 LE GT comfort
Teilintegriert
Leistung: 132 kW / (179 PS)
Kraftstoff: Diesel
Getriebe: Schaltgetriebe
Führerscheinklasse B
zul. Gesamtgewicht 3.500 kg
Einweisungspauschale pro Anmietung 155,00 €
Fahrzeuge für die Saison 2024 abweichend
Forster FA 699 EB | Carthago T 143 LE | Malibu Van 640 comfort LE | |
---|---|---|---|
Nebensaison | 120 € / Tag | 125 € / Tag | 125 € / Tag |
Zwischensaison | 125 € / Tag | 145 € / Tag | 130 € / Tag |
Hauptsaison | 135 € / Tag | 165 € / Tag | 140 € / Tag |
Nebensaison 08.03. - 12.04.2024
Zwischensaison 12.04. - 14.06.2024
Hauptsaison 14.06. - 06.09.2024
Zwischensaison 06.09. - 08.11.2024
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Allgemeine Vermiet-Bedingungen für Reisemobile/Wohnwagen
- gültig ab 01.05.2018 –
alle vorherigen Mietbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt:
Vermietung Reisemobile Trapp
1.1 Gegenstand des Vertrages mit der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles. Die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651a BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Reisemobiles liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistungen (Reiseveranstaltung). Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
1.5 Grundsätzlich bucht der Mieter eine Fahrzeuggruppe, d.h. den Grundriss wie er im Vermietprospekt bzw. im Prospekt des Fahrzeugherstellers der entsprechenden Gruppe zugeordnet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Fahrzeug eines bestimmten Typs bzw. Herstellers gebucht wird oder gebucht werden kann.
2. Mindestalter, Führerschein:
Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 25 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer und Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
3. Mietpreise, Versicherungen, Servicepauschale:
3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.
3.2 Die Mietpreise beinhalten:
- die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe - derzeit 19%
- Reisemobil-Vollkasko-Versicherung mit EUR 1.000,--, Teilkasko mit EUR 1.000,-- Selbstbeteiligung des Mieters pro Schadensfall.
- Wohnwagen-Vollkasko-Versicherung mit EUR 1.000,--, Teilkasko EUR 1.000,-- Selbstbeteiligung des Mieters pro Schadensfall.
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
- Schutzbriefleistungen
- eventuell während der Mietzeit anfallende Verschleiß-Reparaturen werden von uns nach Belegvorlage erstattet. (über 200,- Euro bedarf dies unserer vorherigen Genehmigung)
- Markise (bei Reisemobilen), Radio/CD (bei Reisemobilen)
- Kabeltrommel, Adapterkabel CEE-Stecker und CEE-Kupplung
- Fahrradhalter (bei Reisemobilen) für min. 2 Fahrräder mit min. 2 Befestigungsbügeln (max. 50 kg Gesamttragkraft)
- 250 km Freikilometer pro Miettag (weitere km je EUR 0,39). Ab 14 Tage zusammenhängend Vermietung sind Kilometer frei.
3.3 Bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeuges wird der Füllstand des Dieseltanks dokumentiert. Das Fahrzeug muss mit derselben Füllmenge zurückgegeben werden, andernfalls muss der fehlende Kraftstoff nachberechnet werden.
3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefahrene Stunde EUR 29,- (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamtpreis) und müssen an Sie eventuelle Schadensansprüche weitergeben, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.5 Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet. Sie beinhaltet die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges (inkl. Auffahrkeile, Adapterkabel, CEE Stecker, 2 Gasflaschen, WC-Chemikalien, etc.) sowie eine umfangreiche Einweisung in den Umgang mit Wohnmobil oder Wohnwagen.
3.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
3.7 Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.8 Die Fahrzeuge werden nach der Frischwasserverordnung (Stand 01.01.03) übergeben. Der Frischwassertank wird leer übergeben und leer zurückgenommen. Haftungsausschluss für die garantierte Qualität des Trinkwassers wird hiermit vereinbart.
4. Buchung, Rücktritt und Umbuchung:
4.1 Nach Zusendung der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises, mindestens EUR 360,-- innerhalb von 10 Werktagen an die Firma Reisemobile Trapp zu entrichten. Trifft die Anzahlung nicht innerhalb einer Nachfrist von 10 Tagen ein, kann die Fa. Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) die Reservierung aufheben.
Die Fahrzeugbuchung ist für beide Seiten verbindlich, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben vom Mieter retourniert wurde oder wenn vom Mieter die vereinbarte Anzahlung bei der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) eingegangen ist.
4.2 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:
- 10% des Mietpreises bis zum 50. Tag vor Mietbeginn
- 50% des Mietpreises vom 49. bis 16. Tag vor Mietbeginn
- 80% des Mietpreises vom 15. bis 7. Tag vor Mietbeginn
- 100% des Mietpreises vom 6. Tag bis Abreisetag oder bei Nichtabnahme/-abholung des Fahrzeuges
Wir empfehlen, eine Reisekosten-Rücktrittversicherung oder das Urlaubschutzpaket abzuschließen, dass Sie über uns buchen können. Die Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch. Bricht der Mieter seine Reise vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist.
4.3 Der Mietvertrag kann vom Mieter bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür berechnet die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) keine Bearbeitungsgebühr. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer vom ersten Mietvertrag ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.2 und anschließender Neubuchung möglich.
4.4 Die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) ist berechtigt, nach sorgfältiger und ausgiebiger Prüfung eine Übergabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn sich bei der Übergabe herausstellen sollte, dass der Mieter zum Führen des Fahrzeuges völlig ungeeignet
erscheint. Dieser Fall, der bei uns noch nie vorgekommen ist und hoffentlich nie vorkommen wird, ist von der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) umfangreich und stichhaltig zu begründen. In diesem Fall hat der Mieter keine Möglichkeit einer Schadenersatzforderung.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution :
5.1 Die Anzahlung ist unter 4.1 und 4.2 geregelt. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Beginn der Mietdauer fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage zum Anmietdatum) ist der Mietpreis sofort fällig. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
5.2 Die Kaution von EUR 1.000,-€ bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist in bar bei Abholung zu hinterlegen oder muss spätestens eine Woche vor Fahrzeugübernahme auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Der Vermieter ist berechtigt, nach Sachlage eine höhere Kaution zu verlangen. Ohne Hinterlegung der Kaution kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges mit unterzeichnetem Rückgabeprotokoll wird die Kaution in bar sofort zurückerstattet oder innerhalb von 3 Werktagen auf das Konto des Mieters überwiesen oder die KK-Reservierung unter 5.3 storniert. Sollte anhand der Übergabe- und Rückgabeprotokolle eine Nachberechnung notwendig werden, werden diese von der Kaution abgezogen (z.B. Innenreinigung, Kraftstoff, WC- Entleerung, etc.).
Bei Schäden wird die komplette Kaution bis zur Schadensregulierung einbehalten.
5.3 Bei Bezahlung mit Kreditkarte (nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich) kann die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) von den Kreditkartenfirmen berechnete Provisionen dem Mieter in Rechnung stellen. Bei Kautionsstellung per Kreditkarte entstehen keine Kosten.
6. Haftung, Vollkaskoschutz, Teilkaskoschutz:
6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu EUR 1.000,-€ pro Schadensfall. Der Selbstbehalt kann nicht ausgeschlossen werden. Durch Abschluss des “Urlaubschutzpaketes” vermindert sich die Selbstbeteiligung einmalig auf EUR 250,-€.
6.2 Der Vermieter ist berechtigt, die fällige Schadensreparatur auf Basis eines Kostenvoranschlages abzurechnen.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellung legt die Firma Reisemobile Trapp dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei Alkohol- oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 205 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 08 LVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die aus einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und - breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung entstanden sind. Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, ist die Markise bei starkem Wind und Regen einzufahren. Schäden an der Markise sind nicht über eine Versicherung abgedeckt.
6.5 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß (Ziffer 7) dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 8) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 10), durch ungenügende Sicherung des Ladegutes oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.
7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot, Verhalten bei Schäden:
7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Miettagen, der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
7.3 Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ab einer Schadenshöhe von EUR 2.000 ohne Mitwirkung Dritter
7.4 Der Mieter hat die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) bei allen (auch geringfügigen) Schäden sofort telefonisch oder per SMS/Email zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben.
7.5 Der Unfallbericht müssen Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.
7.6 Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren.
8. Berechtigte Fahrer:
8.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden.
9. Verbotene Nutzung:
9.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu folgendem Zweck zu verwenden:
Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zollvergehen oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auch das Befahren unbefestigten Geländes.
9.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln, und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
10. Übergabe, Rücknahme:
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme an einer Einweisung in das Fahrzeug teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges solange vorenthalten, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
10.2 Vor der Rückgabe des Fahrzeuges muss dieses innen vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter EUR 95,-- für die Innenreinigung berechnet (bei grober Verschmutzung nach Aufwand). Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren von bis zu EUR 180,-- in Rechnung gestellt. Für die Außenreinigung (nur bei grober Verschmutzung, sonst in der Servicepauschale enthalten) berechnen wir EUR 95,--. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Mietfahrzeug zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten.
10.3 Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Termine für Übernahme und Rückgabe pünktlich einzuhalten.
10.4 An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Übergabe oder Rücknahme von Fahrzeugen.
10.5. Der Übergabeort kann nicht zugesichert werden. Wenn es aus logistischen Gründen für den Vermieter unmöglich ist, die Übergabe an der vom Kunden gewünschten Betriebsstätte zu machen, erklärt sich der Mieter mit der Übergabe an einer anderen Filiale einverstanden.
11. Sorgfaltspflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Wohnmobil sorgsam zu behandeln
- eventuelle Schäden dem Vermieter gegenüber so gering als möglich zu halten bzw. alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um das Entstehen von Folgeschäden zu vermeiden
- Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genauestens zu befolgen
- alle 1000 KM Reifendruck, Kühlwasser und Ölstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen
- die ungewohnten Fahrzeugabmessungen zu beachten
- besonders die Höhe und das zulässige Gesamtgewicht zu beachten
- Zurücksetzen und Rangieren nur mit einer Hilfsperson vorzunehmen
- innerhalb der Fahrzeug NICHT ZU RAUCHEN!
- die MITNAHME von HAUSTIEREN IST UNTERSAGT– da möglicherweise ein für Allergiker bestimmtes Fahrzeug dann für diese nicht mehr zu gebrauchen ist, bei einem eindeutigen Nachweis unsererseits, dass sich ein Haustier im Fahrzeug aufgehalten hat, zieht eine Strafe für den Mieter von EUR 1.000 nach sich.
- sich über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Verpflichtungen Verkehrsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter haftet dieser für etwaige Schadenersatzforderungen.
12. Ersatzfahrzeug:
Kann das gebuchte Fahrzeug von der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) nicht bereitgestellt werden, so behält sich die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
13. Auslandsfahrten:
Auslandsfahrten innerhalb der EU-Staaten sind möglich. Für Fahrten außerhalb der EU-Staaten, z.B. Türkei muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt und eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erstellt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Bei Fahrrädern am Heck ist in bestimmten Ländern eine Warntafel anzubringen.
14. Beschränkung der Haftung :
Die Haftung der Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt.
15. Ausschlussfrist, Verjährung:
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
15.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch die Firma Reisemobile Trapp (Stephan Trapp) verjähren in 6 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme, außer in Fällen des Vorsatzes
Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenem Namen.
16. Datenschutz:
Es kann die Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zu Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeuges, erheblichen Verkehrsverstößen, u.ä.
17. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Standort des Wohnmobils.
18. Sonstiges :
Falls Sie Ihr gemietetes Fahrzeug kaufen möchten, rechnen wir Ihnen den Mietpreis zumindest teilweise auf den Kaufpreis an. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder des Urlaubschutzpaketes, was Sie über uns buchen können.
19. Schlussbestimmungen :
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart (Salvatorische Klausel).
Die AGBs sind vom Verband der Wohnmobilvermieter möglichst für alle Eventualitäten formuliert. Sollten sich bei Ihnen Fragen zu einzelnen Punkten ergeben, kontaktieren Sie uns bitte:
Reisemobile Trapp
Stephan Trapp
Industriestraße 09
37339 Leinefelde-Worbis (OT Worbis)
Tel.: 036074 / 67300 - 14
Homepage: www.reisemobile-trapp.de
Email: info@reisemobile-trapp.de
Reisemobile Trapp
Industriestraße 9
37339 Leinefelde-Worbis
Schautag 10.00 - 17.00 Uhr - Verkaufsplatz zugänglich
Fahrzeuge verschlossen - Nur Außenbesichtigung möglich
036074 - 67 300 0
info@reisemobile-trapp.de